Sportvereine in der Energiekrise unterstützen

An

Herrn Landrat Joachim Walter
Präsident des Landeskreistags Baden-Württemberg

Herrn Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz
Präsident des Städtetags Baden-Württemberg

Herrn Steffen Jäger
Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg

Sehr geehrte Herren Präsidenten,

aus den beiden langen Corona-Jahren, in denen vieles unvorhersehbar und kaum etwas planbar war, ist unser Land direkt in die nächste große Krise geraten. Anfang 2020 konnten wir uns nicht vorstellen, dass ein kleines Virus die Welt zum Stillstand bringen würde. Nun wollte noch vor Wochen kaum jemand glauben, dass in unserem Land womöglich schon bald das Gas rati-oniert werden muss. Ob es so kommen wird, kann aktuell niemand sagen.

Ungewissheit und Zukunftsangst scheinen zum Dauerstand zu werden. Auch unsere Sportvereine machen sich großen Sorgen, was ihnen im kommenden Herbst und Winter bevorsteht. Müssen ihre eigenen und die Sportstätten der Kommunen und Landkreise geschlossen werden, weil diese mangels Gas nicht mehr beheizt werden können? Oder weil noch lieferbares Gas durch die Preisexplosion unbezahlbar geworden ist? Wird ein Trainings- und Spielbetrieb über-haupt möglich sein? Und was macht das mit den Kindern und Jugendlichen, wenn es für län-gere Zeit schon wieder keinen Sport in Schule und Verein gibt?

Diese Sorgen der Sportvereine sind mehr als berechtigt. Denn weder verfügen sie als gemeinnützige Organisationen über die finanziellen Rücklagen, die sich abzeichnenden extrem-astronomischen Gaspreise zahlen zu können – erst recht nicht nach den beiden schweren Corona-Jahren. Noch zählen sie bei einem Gasnotstand zu jenen Beziehern, die einen besonderen Schutz genießen. Das ist einerseits nachvollziehbar, da Privathaushalte und „grundlegende soziale Dienste“ Vorrang haben. Andererseits steht aber auch zu befürchten, dass die Sportvereine wie in der Corona-Krise durchs Raster fallen. Denn falls die Bundesnetzagentur per Einzelfallentscheidung regeln muss, wer mit Gas versorgt wird und wer nicht, wird sie auch über den Stellenwert zivilgesellschaftlicher Akteure wie die Sportvereine befinden müssen. Jedoch ist auf Grundlage der bislang bekannten Notfall-Regelungen völlig offen, welcher Kategorie unter den Gasbezugsberechtigten die Sportvereine zugeordnet werden würden – womöglich auch gar keiner.

Den Städten, Gemeinden und Landkreisen in Baden-Württemberg darf dieses durchaus realistische Szenario nicht egal sein. Schließlich wissen sie ganz besonders die soziale Bedeutung des organisierten und gemeinnützigen Sports, dessen Stellenwert in der Kinder- und Jugendarbeit und dessen Beitrag in der Gesundheitsförderung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge zu schätzen. Damit die Sportvereine als Säulen des öffentlichen Lebens aber diese Leistungen erbringen können, brauchen sie auch im kommenden Herbst und Winter geeignete Sportstätten – ob in eigener oder kommunaler Hand.

Die Sportvereine haben in den vergangenen Jahren wie viele andere erheblich in Energiesparmaßnahmen investiert, was aber angesichts der zu erwartenden Notlage nicht ausreichen wird. Zugleich haben sie in den Corona-Hochphasen eine sehr große Flexibilität gezeigt. Diese Fä-higkeit werden sie höchstwahrscheinlich wieder an den Tag legen müssen, um möglichst viele Sport- und Vereinsangebote fortführen zu können. Und dabei benötigen sie die Unterstützung der Städte, Gemeinden und Landkreise.

Wenn Sporthallen umgenutzt oder gar geschlossen werden müssen, sollten vorab unbedingt und rechtzeitig Gespräche mit den Vereinen vor Ort geführt werden. Denn es gibt sicherlich Ausweichmöglichkeiten, auch unkonventioneller Art, gerade für jene Vereinsangebote, die keiner genormten Sportfläche bedürfen. Möglicherweise hilft auch eine Bündelung von Angeboten an einem oder mehreren Hallen-Standorten weiter. Auch darüber, bis zu welchem Niveau eine Temperaturabsenkung in Hallen und Sanitärräumen erträglich ist, sollte frühzeitig gesprochen werden. Und nicht zuletzt müssen Wege gefunden werden, um drastische Erhöhungen von Hallennutzungsgebühren und damit zusätzliche Belastungen für die Vereine zu vermeiden.
Gerade in den beiden vergangenen Corona-Jahren hat sich gezeigt, dass mit vertrauensvollem Austausch, gegenseitiger Unterstützung und mit Flexibilität vieles möglich gemacht werden kann. Auch jetzt gilt es wieder, sich unterzuhaken und zusammenzurücken, um die bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen.

Daher möchte ich Sie bitten, mit dem Sport einen gemeinsamen Appell an die Städte, Gemeinden und Landkreise zu richten; einen Aufruf, bei ihren Entscheidungen die Sportvereine, ja die Vereine insgesamt, aktiv zu berücksichtigen und sie bestmöglich zu unterstützen. Denn Kommunen und Kreise brauchen weiterhin starke Sportvereine – und die Sportvereine verlässliche Partner in den Rathäusern und Landratsämtern.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Felchle

WLSB-Präsident

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