Vereinbarung zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes im Sportkreis Ravensburg e.V.

Vereinbarung zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes im Sport gemäß §72a SGB VIII

Der aktive Kinder- und Jugendschutz geht alle etwas an und muss in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gewährleistet sein - auch in den Sportvereinen. Dazu gehört Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld zu schaffen, sie vor Missbrauch zu schützen sowie aktiv hinzusehen und zu handeln.

Deshalb hat der Gesetzgeber im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes auch Neuregelungen bzgl. des Kinderschutzes für Vereine und Verbände zum 01.01.2012 festgelegt.

Im §72a Absatz 4 SGB VIII ist deshalb festgeschrieben worden, dass auch Vereine und Verbände sicherstellen müssen, dass keine ehrenamtlich und nebenamtlich Tätigen, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, beschäftigt werden, die eine Straftat bzgl. zum Beispiel Kindermissbrauch begangen haben. Hierfür sollen alle ehrenamtlich und nebenamtlich Tätigen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Verein mit Kinder und Jugendlichen über längere Zeit in intensivem Kontakt kommen, ihrem Vereinsvorstand ihr erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme in regelmäßigen Abständen von max. 5 Jahren vorlegen. Die Beantragung der Führungszeugnisse ist für alle ehrenamtlich und nebenamtlich Tätigen unentgeltlich und kann beim Rathaus beantragt werden.

Zur Sicherstellung, dass alle Vereine und Verbände den Kinder- und Jugendschutz in ihrem Bereich wahrnehmen, wurden alle Jugendämter beauftragt in ihren Zuständigkeitsbereichen mit allen Vereinen und Verbänden Vereinbarungen bzgl. des Kinder- und Jugendschutzes zu schließen.

 

Am 10. Januar 2017 hat der Sportkreis Ravensburg e.V. seine Vereine zu einer Informationsveranstaltung zur konkreten Umsetzung eingeladen. Die Ergebnisse des Abends finden Sie nachfolgend:

- Die Vereinbarungen zwischen dem Landratsamt Ravensburg/ Jugendamt und den einzelnen Vereinen im Sportkreis Ravensburg werden ab dem 11.01.2017 postalisch versendet.

- Ein vom Vorstand unterschriebenes Exemplar ist bis zum 31.03.2017 an das Jugendamt Wangen (Liebigstr. 1, 88239 Wangen) zurück zu senden.

- Sollten Sie in Ihrem Verein eine längere Rückmeldefrist benötigen (z.B. aufgrund von Jahreshauptversammlungen), geben Sie bitte bis zum 31.03.2017 eine schriftliche Rückmeldung an das Jugendamt Wangen (Gerald Pohnert, Liebigstr. 1, 88239 Wangen).

- Die Umsetzung des Konzeptes "Kinder- und Jugendschutz" sollte in Ihrem Verein bis zum 31.12.2017 abgeschlossen sein.

 

Bei Rückfragen zur Vereinbarung wenden Sie sich bitte an G. Pohnert (Jugendamt Ravensburg, Telefon 07522 996-3741, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Bei generellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Sportkreis Ravensburg e.V. (Telefon 0751 851985, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

 

Formulare zum erweiterten Führungszeugnis

Anlage 3: Arbeitshilfe Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen des LJR NRW

 

Weitere wichtige Informationen der Württembergischen Sportjugend (WSJ) zum Themengebiet "Kindeswohlgefährdung" (u.a. Broschüren zur Prävention, Verhaltensregeln und Ehrenkodex) finden Sie hier.


Erste Ergebnisse der Forschungsstudie "Safe Sport" des Instituts für Soziologie und Genderforschung der Deutschen Sporthochschule Köln, der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm sowie der Deutschen Sportjugend (DSJ) mit Daten zu sexualisierter Gewalt im Sport finden Sie hier.

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