Sportkreis Ravensburg e.V.
Friedenstraße 2a
88212 Ravensburg
Tel: 07 51 / 85 - 19 85
Fax: 07 51 / 85 - 19 88
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Sportkreisjugendseminare im November und Dezember
Die Sportkreisjugend Ravensburg bietet im November und Dezember zwei Seminare an, die für alle Interessierten - vorallem aber für Jugendleiter und Übungsleiter gedacht sind:
"Kleine Spiele spielen"
Sportspiele für drinnen und draußen mit verhältnismäßig einfachen und unkomplizierten Regeln.
Zielgruppe: Jugendleiter und Übungsleiter
Termin: Samstag 22. November 2008 von 9.30 Uhr – 12.30 Uhr
Referentin: Sina Hagel, Sportlehrerin
Anmeldeschluss: 19. November 2008
"Ballspiele sinnvoll spielen"
Es werden Organisation und Turnierformen rund um den Ball vorgestellt und attraktive Spiele für verschiedene Ballsportarten durchgeführt.
Termin: Samstag, 6. Dezember 2008 von 9.30 Uhr - 12.30 Uhr
Referentin: Evi Müllerschön, TSB Ravensburg
Anmeldeschluss: 1. Dezember 2008
Veranstaltungsort für beide Seminare: Sporthalle bei den Gymnasien, Zeppelinstraße in Ravensburg
Kosten: Die Seminare sind kostenfrei
Zielgruppe: Jugendleiter und Übungsleiter
Anmeldung: Sportkreisjugend Ravensburg, Friedenstraße 2a in 88212 Ravensburg, EMail: info@sportkreis-ravensburg.de
Die Sportkreisjugend Ravensburg bietet im November und Dezember zwei Seminare an, die für alle Interessierten - vorallem aber für Jugendleiter und Übungsleiter gedacht sind:
"Kleine Spiele spielen"
Sportspiele für drinnen und draußen mit verhältnismäßig einfachen und unkomplizierten Regeln.
Zielgruppe: Jugendleiter und Übungsleiter
Termin: Samstag 22. November 2008 von 9.30 Uhr – 12.30 Uhr
Referentin: Sina Hagel, Sportlehrerin
Anmeldeschluss: 19. November 2008
"Ballspiele sinnvoll spielen"
Es werden Organisation und Turnierformen rund um den Ball vorgestellt und attraktive Spiele für verschiedene Ballsportarten durchgeführt.
Termin: Samstag, 6. Dezember 2008 von 9.30 Uhr - 12.30 Uhr
Referentin: Evi Müllerschön, TSB Ravensburg
Anmeldeschluss: 1. Dezember 2008
Veranstaltungsort für beide Seminare: Sporthalle bei den Gymnasien, Zeppelinstraße in Ravensburg
Kosten: Die Seminare sind kostenfrei
Zielgruppe: Jugendleiter und Übungsleiter
Anmeldung: Sportkreisjugend Ravensburg, Friedenstraße 2a in 88212 Ravensburg, EMail: info@sportkreis-ravensburg.de
Deutscher Sportausweis
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) möchte mit der Einführung des Deutschen Sportausweises den Sportvereinen ein attraktives Angebot zur Vereinfachung ihrer Verwaltung, zur Mitgliedergewinnung und -bindung unterbreiten. Mit dem Deutschen Sportausweis soll darüber hinaus das Gemeinschaftsgefühl im deutschen Sport gestärkt werden. Die Besonderheit dieses Ausweises liegt darin, dass der Verein alle seine Kompetenzen behält, gleichzeitig jedoch neue Möglichkeiten für Kosten- und Zeitersparnis sowie die Mitgliederbetreuung erschlossen werden. Deshalb möchte der DOSB alle Vereine freundlich ermuntern: Machen Sie im eigenen Interesse mit beim gemeinsamen Deutschen Sportausweis!
Weitere Infos erhalten Sie unter www.sportausweis.de oder über das Sportausweis-Service-Telefon: 01805 - 77 67 80
DSA Deutsche Sportausweis GmbH
Service-Center
Postfach 100417
96056 Bamberg
Fax: 01805 - 00 72 03
Quelle: Deutsche Olympischer Sportbund, Frankfurt am Main
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) möchte mit der Einführung des Deutschen Sportausweises den Sportvereinen ein attraktives Angebot zur Vereinfachung ihrer Verwaltung, zur Mitgliedergewinnung und -bindung unterbreiten. Mit dem Deutschen Sportausweis soll darüber hinaus das Gemeinschaftsgefühl im deutschen Sport gestärkt werden. Die Besonderheit dieses Ausweises liegt darin, dass der Verein alle seine Kompetenzen behält, gleichzeitig jedoch neue Möglichkeiten für Kosten- und Zeitersparnis sowie die Mitgliederbetreuung erschlossen werden. Deshalb möchte der DOSB alle Vereine freundlich ermuntern: Machen Sie im eigenen Interesse mit beim gemeinsamen Deutschen Sportausweis!
Weitere Infos erhalten Sie unter www.sportausweis.de oder über das Sportausweis-Service-Telefon: 01805 - 77 67 80
DSA Deutsche Sportausweis GmbH
Service-Center
Postfach 100417
96056 Bamberg
Fax: 01805 - 00 72 03
Quelle: Deutsche Olympischer Sportbund, Frankfurt am Main
FSJ im Sport mit Rekordteilnehmerzahl
Das „Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) im Sport“ ist der Renner. Für das Jahr September 2008 bis August 2009 stieg die Teilnehmerzahl auf über 100 Einssatzstellen. „Das FSJ im Sport in Baden-Württemberg kann mit Recht als Erfolgsprojekt bezeichnet werden. Seit dem Start im Jahr 2001 mit acht Einssatzstellen hat sich die Zahl der teilnehmenden Sportvereine und Freiwilligen kontinuierlich erhöht“, freut sich Dieter Schmidt-Volkmar, der Präsident des Landessportverbandes Baden-Württemberg LSV). „Mit der nun erreichten Teilnehmerzahl ist sicherlich noch nicht der Höchststand erreicht. Die Sportjugend (BWSJ) im LSV wird sich weiterhin für eine Erhöhung der Teilnehmerkontingente einsetzen, um noch mehr jungen Menschen einen Einsatz im Bereich des Sports zu ermöglichen“, ergänzt der Jugendreferent Bernd Röber.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren. Die Ziele bestehen darin, die Bereitschaft für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern. Den Jugendlichen wird Einblick in ein Berufsfeld vermittelt, sie sammeln erste Erfahrungen im Arbeitsalltag oder sie können sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden. Die Tätigkeiten der FSJ-Mitarbeiter variieren je nach Angebot und Kooperationspartner der Einsatzstelle. Sie haben aber alle mit der sportlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu tun. Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Dies können beispielsweise sein: Sportvereine, Sportkreise, Sportfachverbände oder Sport-Bildungsstätten. Die Freiwilligen bekommen ein monatliches Taschengeld in Höhe von 300 Euro und die Übernahme der Beiträge für die Sozialversicherung für das komplette Jahr. Sie arbeiten ganztägig in der Einsatzstelle. Viele Freiwillige bleiben über ihren Dienst hinaus im Sport tätig. Die FSJ-Mitarbeiter werden für ihre Tätigkeit ausgebildet und machen eine Übungsleiterlizenz. Seit August 2002 wird das FSJ auch als Ersatz für den Zivildienst anerkannt. Bisher waren 444 FSJ-Mitarbeiter im Einsatz, es wurden 390 ÜL-Lizenzen erworben, 11100 FSJ-Bildungstage abgehalten und 781440 Arbeitsstunden geleistet.
Quelle: Pressemitteilung des LSV vom 15.10.2008
Das „Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) im Sport“ ist der Renner. Für das Jahr September 2008 bis August 2009 stieg die Teilnehmerzahl auf über 100 Einssatzstellen. „Das FSJ im Sport in Baden-Württemberg kann mit Recht als Erfolgsprojekt bezeichnet werden. Seit dem Start im Jahr 2001 mit acht Einssatzstellen hat sich die Zahl der teilnehmenden Sportvereine und Freiwilligen kontinuierlich erhöht“, freut sich Dieter Schmidt-Volkmar, der Präsident des Landessportverbandes Baden-Württemberg LSV). „Mit der nun erreichten Teilnehmerzahl ist sicherlich noch nicht der Höchststand erreicht. Die Sportjugend (BWSJ) im LSV wird sich weiterhin für eine Erhöhung der Teilnehmerkontingente einsetzen, um noch mehr jungen Menschen einen Einsatz im Bereich des Sports zu ermöglichen“, ergänzt der Jugendreferent Bernd Röber.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren. Die Ziele bestehen darin, die Bereitschaft für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern. Den Jugendlichen wird Einblick in ein Berufsfeld vermittelt, sie sammeln erste Erfahrungen im Arbeitsalltag oder sie können sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden. Die Tätigkeiten der FSJ-Mitarbeiter variieren je nach Angebot und Kooperationspartner der Einsatzstelle. Sie haben aber alle mit der sportlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu tun. Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Dies können beispielsweise sein: Sportvereine, Sportkreise, Sportfachverbände oder Sport-Bildungsstätten. Die Freiwilligen bekommen ein monatliches Taschengeld in Höhe von 300 Euro und die Übernahme der Beiträge für die Sozialversicherung für das komplette Jahr. Sie arbeiten ganztägig in der Einsatzstelle. Viele Freiwillige bleiben über ihren Dienst hinaus im Sport tätig. Die FSJ-Mitarbeiter werden für ihre Tätigkeit ausgebildet und machen eine Übungsleiterlizenz. Seit August 2002 wird das FSJ auch als Ersatz für den Zivildienst anerkannt. Bisher waren 444 FSJ-Mitarbeiter im Einsatz, es wurden 390 ÜL-Lizenzen erworben, 11100 FSJ-Bildungstage abgehalten und 781440 Arbeitsstunden geleistet.
Quelle: Pressemitteilung des LSV vom 15.10.2008
Aufwandsspende: welche Regeln müssen beachtet werden
Viele Vereine arbeiten mit Aufwandsspenden. Ein beliebter Weg , über den Mitarbeiter finanzielle Vorteile bei der Steuer geltend machen können, ohne dass Ihr Verein in der Tat belastet wird. Aber viele Vereine und ihre Mitglieder haben jetzt Probleme, weil sie zu ungenau mit den Bestimmungen umgehen. Und das Finanzamt lässt sich das nicht entgehen . Ihnen muss das nicht passieren. So gehen Sie finanzamtssicher mit Aufwandsspenden um!
Der Bundesfinanzhof (Az .XI R 23/06) hat sehr genau festgelegt, wann eine Aufwandsspende als solche geltend gemacht werden kann und wann nicht. Achten Sie auf diese Punkte:
Tipp:
Aufwendungen, die Ihr Verein seinen Mitgliedern erstatten kann:
Quelle: Vereinswelt-Newsletter vom 8.10.2008 des VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn
Viele Vereine arbeiten mit Aufwandsspenden. Ein beliebter Weg , über den Mitarbeiter finanzielle Vorteile bei der Steuer geltend machen können, ohne dass Ihr Verein in der Tat belastet wird. Aber viele Vereine und ihre Mitglieder haben jetzt Probleme, weil sie zu ungenau mit den Bestimmungen umgehen. Und das Finanzamt lässt sich das nicht entgehen . Ihnen muss das nicht passieren. So gehen Sie finanzamtssicher mit Aufwandsspenden um!
Der Bundesfinanzhof (Az .XI R 23/06) hat sehr genau festgelegt, wann eine Aufwandsspende als solche geltend gemacht werden kann und wann nicht. Achten Sie auf diese Punkte:
- So genannte Aufwandsspenden können steuerrechtlich als reguläre Spenden berücksichtigt werden, sofern beim Spender eine tatsächliche Vermögensbuße eintritt.
- Im Hinblick auf die gleichlaufenden Interessen von Spender und Empfänger ist in allen Fällen dieser Art darauf zu achten, dass die Beteiligten ernstlich gewollte, klare, eindeutige und widerspruchsfreie Abmachungen getroffen haben und dass die einzelnen Verträge und Willenserklärungen ihrem Inhalt entsprechend durchgeführt worden sind.
- Der Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein (§ 10b Abs. 3 Satz 5 EStG).
- Aufwendungen, die (auch) im eigenen Interesse des Zuwendenden getätigt werden, fehlt das für den Spendenabzug zwingend erforderliche Element der Uneigennützigkeit.
- Ansprüche müssen erfüllbar sein. Ihr Verein muss also auch wirtschaftlich in der Lage sein, die entstandenen Kosten auch wirklich zu zahlen. Das Finanzamt legt aber keinen Wert darauf, dass tatsächlich Geld fließt.
Tipp:
Aufwendungen, die Ihr Verein seinen Mitgliedern erstatten kann:
- Gebühren für Telefongespräche
- Faxe, Internet
- Porto für Postsendungen
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Kosten für Übernachtungen
- Kosten für Büromaterial
- Fahrtkosten z. B. bei Seminaren
- Sitzungen oder Veranstaltungen
- Teilnehmergebühren beispielsweise für Wettkämpfe, Kongresse oder Seminare
Quelle: Vereinswelt-Newsletter vom 8.10.2008 des VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn
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