Bildungszeit
Der Vereinssport bewegt in Württemberg mehr als zwei Millionen Mitglieder – sei es über den Schwebebalken, über das Fußballfeld oder über die 42 Kilometer lange Marathonstrecke. Hinter dieser Bewegung Sport steht ein differenziertes und leistungsfähiges Bildungssystem, das die Voraussetzungen für die zahlreichen Möglichkeiten des Sporttreibens schafft. Wir qualifizieren Menschen, wir bewegen Menschen, wir motivieren Menschen dazu, sich für den Sport einzusetzen.
Ausbildungsstruktur
In ganz Deutschland gilt die Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als Qualitätsmarke des Vereinssports. Garantiert wird der Wert dieser Marke über ein bundesweit einheitliches Ausbildungssystem. Die Rahmenrichtlinien des DOSB regeln verbindlich, wie die verschiedenen Organisationen des freien Sports (Sportfachverbände und Sportbünde) die Lizenzausbildung für die Vereinsmitarbeiter gestalten müssen.
Freistellung
Seit Inkrafttreten des Bildungszeitgesetzes gibt es für Arbeitnehmer in Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich bis zu fünf Tage im Jahr für Aus- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen zu lassen. Zudem gilt für die Weiterbildung im Bereich der Jugendarbeit das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit", das ebenfalls Möglichkeiten der Freistellung für Weiterbildungen vorsieht.
Nachfolgend finden Sie Infoblätter zu beiden Gesetzen sowie einen ausgefüllten Musterantrag zur Beantragung von Bildungszeit.
Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie hier.